Pflegegeld
Seit 1. 1. 2021 gelten für die Pflegestufen folgende Werte:
| Pflegebedarf in Stunden pro Monat |
Pflegestufe |
Betrag in Euro monatlich |
| Mehr als 65 Stunden |
1 |
162,50 Euro |
| Mehr als 95 Stunden |
2 |
299,60 Euro |
| Mehr als 120 Stunden |
3 |
466,80 Euro |
| Mehr als 160 Stunden |
4 |
700,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
- ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
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5 |
951,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
- zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
- die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
|
6 |
1.327,90 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
- keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
- ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
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7 |
1.688,90 Euro |
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html