Häufige Fragen

  • Was ist 24-Stunden-Pflege?

– 24-Stunden-Pflege ist Betreuung rund um die Uhr durch Pflegepersonal, das
entsprechende Ausbildung genossen hat, das Gewerbe „Personenbetreuung“ ausüben darf und in Österreich sozialversichert ist.
Den PflegerInnen sind keine medizinischen Tätigkeiten erlaubt, sie begleiten die zu betreuenden Personen bei den Dingen des täglichen Bedarfs. Ob ärztliche Tätigkeiten an die BetreuerInnen delegierbar sind, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu entscheiden

  • Wie wird 24-Stunden-Pflege gefördert?

– Eine Förderung der 24-Stunden-Pflege ist möglich, wenn ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 besteht.
– Die Notwendigkeit der 24-Stunden-Pflege ist durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, wenn Pflegegeld der Stufen 3 oder 4 bezogen wird. Ab Pflegestufe 5 ist ein derartiges Gutachten nicht erforderlich.
– Einkommensgrenze 2.500,00 € netto monatlich, unabhängig vom Vermögen der betreuten Person.
– Antragstellung beim Sozialministeriumsservice

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich, damit 24-Stunden-Pflege funktioniert?

– Die gesetzlichen Erfordernisse müssen gewährleistet sein (Legalisierung der Betreuungskräfte, Meldung, Gewerbeschein, Anmeldung bei der SVA).
– Pflegestufe 3 ist keine Voraussetzung, allerdings kann erst ab einer Pflegestufe dieser Höhe um Förderung angesucht werden.
– Die BetreuerInnen benötigen eine entsprechende Privatsphäre, d.h. zumindest ein Zimmer, in dem sie sich allein aufhalten können, und ca. zwei Stunden Freizeit pro Tag.
– Abschluss eines Personenbetreuungsvertrags, in dem die Leistungen, Pflichten und Ansprüche von BetreuerInnen und PatientIn festgehalten werden.