Änderungen der Pflegestufen ab 1. Jänner 2015 und 2016

Im Dezember 2014 wurde vom Nationalrat eine Änderung im Bundespflegegeldgesetzes beschlossen. Die Anpassungen treten per 1. Jänner 2015 und 1. Jänner 2016 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen im Detail:

  • Ab. 1. 1. 2015: Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 wurde etwas erschwert, indem die Anzahl der erforderlichen Pflegestunden pro Monat von 60 auf 65 Stunden (Stufe 1) und von 85 auf 95 Stunden (Stufe 2) erhöht wurde.
  • Ab 1. 1. 2016: Die Beitrage in allen Pflegegeldstufen und Ausgleiche werden um 2 Prozent angehoben

Keine Kommentare.