Im Dezember 2014 wurde vom Nationalrat eine Änderung im Bundespflegegeldgesetzes beschlossen. Die Anpassungen treten per 1. Jänner 2015 und 1. Jänner 2016 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Detail:
- Ab. 1. 1. 2015: Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 wurde etwas erschwert, indem die Anzahl der erforderlichen Pflegestunden pro Monat von 60 auf 65 Stunden (Stufe 1) und von 85 auf 95 Stunden (Stufe 2) erhöht wurde.
- Ab 1. 1. 2016: Die Beitrage in allen Pflegegeldstufen und Ausgleiche werden um 2 Prozent angehoben